Private Krankenversicherung - AKTUELL


15.09.2011

Erhöhund der Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich für das Jahr 2012 auf € 50.850,00 Bruttojahreseinkommen.
Das sind umgerechnet € 4237,50 Bruttomonatsgehalt. Der AG-Zuschuss beträgt maximal € 279,22 (7,3%) zzgl. Pflegeversicherung.



27.08.2010

Dreijahresfrist wird im Eiltempo abgeschafft

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) soll wieder erleichtert werden. Eine Sonderregelung macht den Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011 möglich. Voraussetzung: Das Gehalt des Wechslers im Jahr 2010 liegt über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro. Das geht aus dem Entwurf zum "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG) hervor, der dem VersicherungsJournal vorliegt.

Quelle: VersicherungsJournal



19.08.2010

Wegfall des Tarifstrukturzuschlags:

Die Allianz Krankenversicherung muss die Beiträge erhöhen

Die Allianz erhöht die Beiträge zur PKV, dafür fällt der pauschale Zuschlag weg, der bei einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bisher erhoben wurde. Im Musterprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verlor die Allianz und der pauschale Zuschlag muss abgeschafft werden, was ein Signal an alle Privaten Krankenversicherungen darstellt. Allerdings will die Allianz die dadurch verlorenen Zuschläge auf sämtliche privat Versicherten im neuen Tarif umlegen.

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Gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Allianz sämtliche berechneten Zuschläge für einen vollzogenen Tarifwechsel der Kunden den Versicherten erstatten. Dies soll nach Angaben der Allianz automatisch erfolgen, ohne dass die Versicherten dafür etwas tun müssen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht kam für die Vorstände der Allianz überraschend nach dem ersten Erfolg in der ersten Instanz, sodass nun intensive Berechnungen erfolgen, um die Folgen des Urteils für den Konzern festzustellen.

Sicher ist bereits, dass die Tarife, die unter dem Namen Aktimed seit 3 Jahren für Neukunden von der Allianz angeboten werden, steigen. Da dieser Tarif nur für Neukunden gültig war, konnten die Bestandskunden nicht in diese Tarife wechseln, ohne einen pauschalen Zuschlag entrichten zu müssen. Dieser pendelte sich in der Regel auf 20 Prozent der Grundprämie ein. Durch diesen Tarifstrukturzuschlag, wie der pauschale Zuschlag bezeichnet wurde, machte einen Wechsel in günstige Tarife nicht mehr lohnenswert für die langjährig privat Versicherten. Als Grund für die Erhebung des Zuschlags nannte die Allianz die unterschiedlich strukturieren Kalkulationen der neuen und alten Tarife.

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Diese Praxis wurde von der BaFin beanstandet und untersagt. Die Allianz reichte daraufhin Klage gegen die Entscheidung der Finanzaufsicht ein und hatte in erster Instanz Erfolg. Die Klage der Finanzaufsicht vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen bescherte der Allianz eine Niederlage, der Risikozuschlag aufgrund eines Tarifwechsels wurde von den Leipziger Richter als unzulässig erachtet. Für die privat Versicherten bei der Allianz in den Aktimed Tarifen bedeutet diese Entscheidung auf jeden Fall höhere Versicherungsbeiträge. Wie die Allianz erklärte, werden die Beiträge für Neukunden, Bestandskunden, die in den Aktimed-Tarif wechseln, sowie für bestehende Verträge teilweise angehoben.

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Die Allianz ist der drittgrößte Krankenversicherer in Deutschland und fährt sein Jahren Kundenverluste ein. Allein 2009 verließen rund 15.000 privat Versicherte die Allianz. Derzeit sind rund 709.000 Vollversicherte in der Allianz Krankenversicherung, über die Anzahl der Kunden in den Aktimed-Tarifen machte die Allianz keine Angaben. Im Jahr 2000 betrug der Bestand der vollversicherten Personen 806.000 Mitglieder. Unterstellen wir lediglich einen Zugang von 2% Neuabschlüssen in den letzten 10 Jahren, so errechnen sich etwa 150.000,- Neuzugänge. D.h. die Allianz Krankenversicherung verzeichnet seit dem Jahr 2000 einen Abgang von estens 250.000 Mitgliedern.

Das Urteil ist sicher Richtungsweisend für alle Privaten Krankenversicherungen und wird von der BaFin begrüßt. Für viele privat Versicherten wird es nun einfacher, in günstigere Tarife zu wechseln, denn bislang waren diese darauf angewiesen, dass die Versicherer die Tarife auf der Basis von guten Kalkulationen der Prämien und Risiken erstellten. Ist dies nicht der Fall, können die Beiträge schnell steigen und ein Tarifwechsel war bisher meist mit einem Verlustgeschäft für die Versicherten verbunden, da die Versicherer hauptsächlich auf die Gewinnung von neuen, jungen Kunden setzen.

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Nach Angaben von Thomas Steffen, dem Chef der Versicherungsaufsicht, dient dieses Urteil zur Stärkung des Verbraucherschutzes und schafft zudem Klarheit, dass Anreize für einen Tarifwechsel nicht durch hohe Zuschläge den Versicherten verwehrt werden sollten. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um zwischen den Alt- und Neukunden der Privaten Krankenversicherung einen langfristigen und gerechten Ausgleich zu schaffen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sind künftig die Alt- und Neukunden gleichgestellt und zahlen gemeinsam. Die Benachteiligung der Altkunden wird damit verhindert, da dieses Urteil für sämtliche Privaten Krankenversicherungen ein Signal setzt.

Az. BverwG 8 C 42 09



Weitere Pressemitteilungen:


Sand im Getriebe der Allianz Deutschland

Kranken wächst vor allem durch Beitragsanpassungen
Montag, 26.08.2008, aus Versicherungsjournal

In der Krankenversicherung erhöhten sich die Beitragseinnahmen ebenfalls. Das leichte Plus von 1,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro dort ist jedoch im Wesentlichen auf Beitragsanpassungen zurückzuführen, wird eingeräumt.


Neue "AktiMed"-Tarife sollen ab Oktober zur Verfügung stehen

Montag, 26.08.2008, aus Versicherungsjournal

Bei Verkauf von Versicherungsprodukten ruhen starke Hoffnungen auf der Commerzbank. Die Vertriebskooperation mit ihr startet im September. In der Krankenversicherung wird es dagegen voraussichtlich wohl Oktober werden, bis die Allianz ihr Vollversicherungsangebot wieder am Markt hat. Bis dahin soll die Tarifserie "AktiMed" nachkalkuliert sein, geht aus der Pressemitteilung hervor. Die bisherigen Tarife waren zum 1. Juli zurückgezogen worden (VersicherungsJournal 1.7.2010), nachdem das Bundesverwaltungsgericht sie wegen des Tarifstrukturzuschlages für Tarifwechsler für unzulässig erklärt hatte (VersicherungsJournal 24.6.2010).

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Allianz stoppt Verkauf der AktiMed-Tarife
Donnerstag, 01.07.2008, aus Versicherungsjournal

Der Münchener Krankenversicherer hat innerhalb weniger Tage auf das Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts reagiert, das pauschale Tarifstrukturzuschläge beim Wechsel von Alt- in Neutarife untersagt hatte.


Allianz erhält Dämpfer vor Bundesverwaltungs-Gericht
Donnerstag, 24.06.2008, aus Versicherungsjournal

Im Streit um Tarifstrukturzuschläge in der privaten Krankenversicherung zwischen der Allianz und der BaFin hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht gestern eine Entscheidung getroffen.


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19.01.2010

Aktueller Hinweis zum 1. Januar 2010 für PKV-Versicherte

Ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung auch noch rückwirkend zum 1. Januar 2010 möglich?

Eine rückwirkende Kündigung Ihrer PKV wg. Beitragser-
höhung zum 1. Januar 2010 ist über uns ohne Risiken für Sie möglich!

Sprechen Sie uns an!



12.11.2009

Haben Sie eine Beitragserhöhung zum 01.01.2010 erhalten?

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Welche Fristen und Termine sollten Sie einhalten?

Welches Ausmaß hat die Strukturreform auf die Privaten Krankenversicherungen und deren Mitglieder?


Informationen unter 0800 - 66 000 99



24.09.2009

PKV - Beiträge als Steuervortrag

Wir ermitteln die Höhe Ihrer abzugsfähigen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung unter 0800 - 66 000 99




14.07.2009

  Stattliche Subventionen reduzieren seit dem 01.07.09 den AG Zuschuss
  von 7,3 % auf 7,0 %.
  Diese Aktion ist bis zum 31.12.2010 terminiert.
  € 3675,- x 14,9 % = € 547,58 Kassenbruttobeitrag
  Aufteilung:
  € 3675,- x 7,6 % = € 279,30 Arbeitnehmeranteil
  € 3675,- x 7,0 % = € 257,25 Arbeitgeberanteil
  € 3675,- x 0,3 % = € 11,03 Steuerzahler
          Kosten ca. 7 Mrd € bis 31.12.2010
SGB XI § 58 Satz 5  +  SGB IV § 20 Satz 1

  Folglich zahlt jeder Angestellte in den nächsten 18 Monate einen
  versteckten zusätzlichen Beitrag zu seiner Krankenversicherung, um die
  Lohnzusatzkosten zu senken.



04.04.2009

  Nur noch bis zum 30. 06. 2009 können Sie Ihre angesparten
  Altersrückstellungen von Ihrem alten Krankenversicherungs-
  unternehmen mitnehmen, wenn Sie via Basistarif in ein
  andere PKV wechseln. Nutzen Sie diese einmalige Chance um
  in eine langfristig beitragsstabile Private Krankenversicherung
  zu wechseln. Selbstverständlich wird Ihnen heute schon der
  Übergang in leistungsstarke Tarife ohne erneute Gesundheits-
  prüfung garantiert. Wichtig ist es für Sie jetzt zu handeln,
  wenn sich Ihr Monatsbeitrag jenseits von einem bezahlbaren
  Niveau entwickelt hat. Insbesondere Personen die schon viele
  Jahre oder Jahrzehnte in eine Versicherung eingezahlt haben
  sollten sofort eine kostenfrei Beratung beanspruchen.


  Rufen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 - 66 000 99 an und   verlangen Sie einen Berater.



09.01.2009

  Haben Sie eine Beitragserhöhung zum 01.01.2009 erhalten?

   Die Kündigungsfrist ist jetzt verstrichen - wir zeigen Ihnen, wie sie
   trotzdem wechseln können.



07.01.2009

  Vorsicht Beitragsfallen!
  Warum Tarifvergleiche allein Sie nicht schützen können.

  Achtung ungleich hohe Alterungsrückstellungen!
  Ein sehr wichtiger Faktor für niedrige Beiträge im Alter.



05.01.2009

  Unterschiedliche Erstattungspraxen!
  Beschwerden - Erfahrungsberichte - Kundenzufriedenheit.





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